Schuleinschreibung 2024/25

In Bayern ist das Einschulungsalter gesetzlich geregelt:

  • Kinder, die bis 30. September 2024 das 6. Lebensjahr erreicht haben, müssen zum Schulbesuch angemeldet werden.
  • Sollte Ihr Kind ein „Korridorkind“ sein (Geburtstag zwischen 01. Juli und 30. September), kann ggf. die Verschiebung des Beginns der Schulpflicht erfolgen. Dies müssen Sie bis 10. April 2024 der Grundschule schriftlich mitteilen. Informationen zum „Einschulungskorridor“ finden Sie HIER.
  • Kinder, die in ihrer beobachtbaren Entwicklung so weit sind, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können, obwohl sie bis zum Stichtag das notwendige Alter noch nicht erreicht haben, können auch eingeschult werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ein Kind vom Schulbesuch zurückzustellen. Bitte sprechen Sie uns in beiden Fällen an. Weitere Informationen zur vorzeitigen Einschulung bzw. Rückstellung finden Sie HIER.
  • Das Formular für einen Gastschulantrag finden Sie ebenfalls HIER
  • Möchten Sie gerne eine Beratung im Vorfeld der Einschulung, dann melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.

 

So läuft die Schuleinschreibung 2024/2025

Mitte Januar 2024 erhalten Sie von uns ein Schreiben zur Schulanmeldung. Dieses beinhaltet die ersten Informationen sowie auch einen Datenbogen zum Ausfüllen. Bitte senden Sie diesen zeitnah bis spätestens 31. Januar 2024 an die Schule zurück!

In diesem Schreiben erhalten Sie auch einen persönlichen Termin am Dienstag, 12. März 2024 oder am Mittwoch 13. März 2024. An diesem Tag wird Ihr Kind an unserer Schule eingeschrieben. Zusammen mit einer Lehrkraft macht Ihr Kind in einer Kleingruppe spielerisch ein paar Übungen und zeigt beispielsweise, ob es schon reimen, Muster erkennen oder Würfelbilder benennen kann.

Am Einschreibetag benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis zum Masernschutz
  • Bestätigung der Schuleingangsuntersuchung bzw. Termin für die Schuleingangsuntersuchung
  • Übergabebogen "Informationen für die Grundschule" des Kindergartens (Vorlage ist freiwillig)

Bei Bedarf bringen Sie bitte zudem noch mit:

  • Unterlagen zum elterlichen Sorgerecht bei Alleinerziehenden, Getrenntlebenden, Geschiedenen
  • Zurückstellungsbescheid für Kinder, die im Schuljahr 2023/24 vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind

Falls Sie in unserem Schulsprengel wohnen und Mitte Januar noch nicht kontaktiert wurden, melden Sie sich bitte umgehend bei uns an der Schule.

 

Elterninformationsabend "Mein Kind kommt in die Schule"

Am Dienstag, 6. Februar 2024, fand in der Aula unserer Grundschule ein Informationsabend statt.

Hier finden Sie Informationen rund um die Schuleinschreibung:

- Broschüre "Die bayerische Grundschule"

Klicken Sie auf die Abbildung unten, um die Infos des Elterninformationsabends "Mein Kind kommt in die Schule" zu sehen. Sie öffnen ein pdf-Dokument.