Übertritt

 

Mit dem Abschluss der 4. Klasse endet die Grundschulzeit. Nach der Grundschule wird Ihr Kind an eine weiterführende Schule übertreten. Dieser Übertritt ist genau geregelt. 

 

Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand 

Anstatt eines Zwischenzeugnisses erhalten im Januar alle Kinder der 4. Klasse eine schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand.

 

Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung 

Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis. Das Übertrittszeugnis legt fest, für welche weiterführende Schule ein Kind geeignet ist.

Für das Übertrittszeugnis gilt: 
Die Schullaufbahnempfehlung stützt sich auf den Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht (4.Schuljahr). Alle anderen Fächer/Noten werden für die Berechnung des Durchschnittes nicht berücksichtigt!

Gesamtnotendurchschnitt bis einschließlich 2,33: Empfehlung für den Besuch eines Gymnasiums.
Gesamtnotendurchschnitt bis einschließlich 2,66: Empfehlung für den Besuch einer Realschule.
Gesamtnotendurchschnitt ab 3,00: Empfehlung für den Besuch einer Mittelschule. 

 

Anmeldung für den Besuch bzw. Probeunterricht

Im Mai  findet kurz nach Ausgabe des Übertrittszeugnisses die Anmeldung für den Besuch bzw. den Probeunterricht an den öffentlichen Realschulen und Gymnasien statt.

Kinder, die eine Mittelschule besuchen sollen, müssen nicht von den Eltern eingeschrieben werden. Die Kinder werden von der Grundschule automatisch in die Mittelschule des entsprechenden Wohnortsprengels angemeldet. HIER finden Sie die für Ihr Kind zuständige Mittelschule.


Schüler, die an eine Realschule, an ein Gymnasium oder an eine andere weiterführende Schule übertreten wollen, müssen eigens an ihrer neuen Schule angemeldet werden. Dabei ist es egal, ob das Kind “geeignet“ ist oder zunächst den Probeunterricht besuchen muss. Die Termine werden von den weiterführenden Schulen rechtzeitig bekannt gegeben und werden in der Regel auch auf deren Internetseiten veröffentlicht.

Benötigte Unterlagen sind:

  • Übertrittszeugnis im Original
  • Geburtsschein oder Geburtsurkunde 
  • Eventuell: Bescheinigung bei anerkannter Legasthenie oder Lese-Rechtschreib-Schwäche

 Weiterführende Schulen finden Sie hier: 

Informationen über Realschulen in München
Informationen über Gymnasien in München 

 

Der Probeunterricht 

Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte weiterführende Schulart erhalten haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten am Probeunterricht des Gymnasiums bzw. der Realschule eilnehmen.

Der Probeunterricht findet Mitte Mai statt und wird in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Neben den landesweit zentral gestellten schriftlichen Aufgaben werden auch mündliche Leistungen bewertet. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. Den Erziehungsberechtigten wird das Ergebnis des Probeunterrichts mit Begründung mitgeteilt. Nach Bestehen des Probeunterrichts können die Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten.

Erreichen die Kinder in Deutsch und Mathematik mindestens die Note 4, können Schülerinnen und Schüler dennoch in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Die Elternverantwortung wird hierdurch nachhaltig gestärkt.

Weitere Informationen zum Thema "Probeunterricht" finden Sie HIER (Punkt 12).

Ausführlicher können Sie die Übertrittsregelung auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus nachlesen. Klicken Sie dazu HIER

Empfehlenswert sind ebenso diese beiden Seiten:
www.schulberatung.bayern.de
https://schulamt-muenchen.musin.de