Schuleinschreibung 2025/26

In Bayern ist das Einschulungsalter gesetzlich geregelt:

  • Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden, müssen zum Schulbesuch angemeldet werden.
  • Sollte Ihr Kind ein „Korridorkind“ sein (geboren zwischen 01. Juli und 30. September 2019), kann ggf. die Verschiebung des Beginns der Schulpflicht erfolgen. Dies müssen Sie bis 10. April 2025 der Grundschule schriftlich mitteilen. Informationen zum „Einschulungskorridor“ finden Sie hier: https://www.km.bayern.de/lernen/schularten/grundschule/einschulung-und-schulwegsicherheit
  • Es besteht auch die Möglichkeit, ein Kind vom Schulbesuch zurückzustellen.
  • Ebenso können Kinder, die in ihrer beobachtbaren Entwicklung so weit sind, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können, obwohl sie bis zum Stichtag das notwendige Alter noch nicht erreicht haben, auch eingeschult werden.
  • Bitte sprechen Sie uns in beiden Fällen an. Weitere Informationen zur Rückstellung bzw. vorzeitigen Einschulung finden Sie hier: https://stadt.muenchen.de/service/info/abt-4-grund-mittel-foerderschulen-und-tagesheime/10225117/ unter der Rubrik „Fragen und Antworten“.
  • Möchten Sie gerne eine Beratung im Vorfeld der Einschulung, dann melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.

 

So läuft die Schuleinschreibung 2025/2026

Mitte Januar 2025 erhalten Sie von uns ein Schreiben zur Schulanmeldung. Dieses beinhaltet die ersten Informationen sowie auch einen Datenbogen zum Ausfüllen. Bitte senden Sie diesen zeitnah bis spätestens 31. Januar 2025 an die Schule zurück!

In diesem Schreiben erhalten Sie auch einen persönlichen Termin am Dienstag, 18. März 2025 oder am Mittwoch 19. März 2025. An diesem Tag wird Ihr Kind an unserer Schule eingeschrieben. Zusammen mit einer Lehrkraft macht Ihr Kind in einer Kleingruppe spielerisch ein paar Übungen und zeigt beispielsweise, ob es schon reimen, Muster erkennen oder Würfelbilder benennen kann.

Am Einschreibetag benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis zum Masernschutz
  • Bestätigung der Schuleingangsuntersuchung bzw. Termin für die Schuleingangsuntersuchung
  • Übergabebogen "Informationen für die Grundschule" des Kindergartens (Vorlage ist freiwillig)

Bei Bedarf bringen Sie bitte zudem noch mit:

  • Unterlagen zum elterlichen Sorgerecht bei Alleinerziehenden, Getrenntlebenden, Geschiedenen
  • Zurückstellungsbescheid für Kinder, die im Schuljahr 2024/25 vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind

Falls Sie in unserem Schulsprengel wohnen und Mitte Januar noch nicht kontaktiert wurden, melden Sie sich bitte umgehend bei uns an der Schule.

 

Elterninformationsabend "Mein Kind kommt in die Schule"

Am Donnerstag, 6. Februar 2025 um 19.00 Uhr, fand in der Aula unserer Grundschule ein Informationsabend statt. Den Inhalt dieses Elternabends können Sie im folgenden pdf-Dokument einsehen. Klicken Sie auf die Abbildung!

 

 

Weitere Informationen rund um die Schuleinschreibung finden Sie hier:

- Broschüre "Die bayerische Grundschule"

 

 


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