Fit für die Schule?!
In Bayern ist wie in allen anderen Bundesländern das Einschulungsalter gesetzlich geregelt. Kinder, die zu einem gesetzlich festgelegten Stichtag eines Jahres (30. September) das 6. Lebensjahr erreicht haben, müssen zum Schulbesuch angemeldet werden. Aber auch Kinder die in ihrer beobachtbaren Entwicklung so weit sind, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können, obwohl sie bis zum Stichtag das notwendige Alter noch nicht erreicht haben, können eingeschult werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ein Kind vom Schulbesuch zurückzustellen.
Sie wollen wissen, an welcher Schule Ihr Kind eingeschult wird? Klicken Sie HIER und geben Sie die Straße ein, in der Sie wohnen.
Das Formular für einen Gastschulantrag können Sie ebenfalls downloaden.
Gastschulantrag.pdf
Fähigkeiten und Voraussetzung für den Schulbesuch
Die folgenden Fähigkeiten und Voraussetzungen sollte Ihr Kind bereits im Vorschulalter gelernt haben. Sie sind Bestandteil einer gesunden Entwicklung bis zum Schulbeginn und Voraussetzung, um in der Schule neue Inhalte und Verhaltensweisen zu lernen.
Ihr Kind sollte:
- auf andere Kinder zugehen können
- sich von den Eltern lösen können, sich in einer neuen Umgebung bzw. bei bis dahin fremden Personen zurechtfinden
- kleine Aufgaben selbstständig ausführen
- alleine zur Toilette gehen können
- alleine und sauber essen können
- beim Essen sitzen bleiben
- sich selbst an- und auskleiden können
10 Tipps zur Vorbereitung auf die Schule
- Fördern Sie die Selbstständigkeit und das Selbstvertrauen Ihres Kindes!
- Ermuntern Sie Ihr Kind zum Spielen im Freien!
- Gewöhnen Sie Ihr Kind an einen festen Tagesablauf!
- Fördern Sie die Aufmerksamkeit, Ausdauer und das logische Denken Ihres Kindes anhand von Spielen!
- Sprechen Sie ausgiebig mit Ihrem Kind!
- Lesen Sie Geschichten vor und wecken Sie das Interesse am Lesen!
- Ermöglichen Sie Ihrem Kind Erlebnisse und Erfahrungen!
- Achten Sie auf einen höflichen Umgang miteinander!
- Fördern Sie die Fantasie und Kreativität Ihres Kindes!
- Haben Sie Geduld!
Sie erwägen eine vorzeitige Einschulung oder eine Rückstellung? Lesen Sie mehr zum Thema Einschulung HIER.
Download: Gastschulantrag.pdf